Ja. Wir bieten fast alle Sprachen an, denn unser Übersetzerpool umfasst derzeit rund 500 freiberufliche Übersetzer, Dolmetscher und Redigierende weltweit.
Zudem bieten wir die zeitgleiche Bearbeitung mehrsprachiger Sammelaufträge an.
Unsere Preise berechnen wir in der Regel auf Normzeilenbasis, wobei eine Normzeile (NZ) aus 52 Anschlägen inklusive Leerzeichen besteht.
Eine Normseite besteht aus 30 Normzeilen (eine Normzeile wiederum aus 52 Anschlägen inklusive Leerzeichen).
Wir gehen davon aus, dass ein Übersetzer etwa fünf Normseiten pro Tag übersetzen kann. Diese Angabe stellt jedoch nur einen Richtwert dar und kann je nach Text variieren.
Ja. In vielen Sprachkombinationen arbeiten wir mit beeidigten Übersetzern zusammen, die ihre übersetzten Texte auch beglaubigen können.
Soll ein Dokument bei einer Behörde eingereicht werden, benötigen Sie in den meisten Fällen eine beglaubigte Übersetzung. Das bedeutet: Ein in Deutschland für die entsprechenden Sprachen beeidigter Übersetzer bestätigt am Ende des überesetzten Dokuments mit Stempel und Unterschrift die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung.
Wenn Sie hingegen aus firmeninternen Gründen eine Bestätigung benötigen, dass Ihr Dokument von einem qualifizierten Sprachmittler übersetzt und redigiert wurde, ist ein Übersetzungszertifikat meist ausreichend. Dieses wird direkt von Transline ausgestellt und unterschrieben.
Bitte wenden Sie sich im konkreten Fall an Ihren persönlichen Transline Ansprechpartner, der Ihnen gern nähere Informationen gibt und Sie kompetent zu diesem Thema berät.
Nachdem wir Ihre Angebotsanfrage erhalten haben, erstellen wir Ihnen umgehend einen detaillierten Kostenvoranschlag – je nach Komplexität des Auftrags oder Format des Textes binnen ein bis zwei Stunden.
Bitte verwenden Sie für Ihre Anfrage unser praktisches Online-Angebotsformular, oder wenden Sie sich direkt an Ihren persönlichen Ansprechpartner, den Sie bereits von früheren Anfragen kennen.
Ja. Auf Wunsch erstellen wir für Sie Terminologielisten, sogenannte Glossare. Dies kann auch teilweise toolgestützt auf Basis vorhandener Texte geschehen. Der Vorteil: Mit Hilfe dieser Listen wird Ihr firmenspezifischer Fachwortschatz bei allen zukünftigen Übersetzungsaufträgen berücksichtigt. Der Zeitaufwand für das Erstellen Ihres Glossars wird auf Stundenbasis abgerechnet. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Ansprechpartner oder nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Das 4-Augen-Prinzip umfasst die Übersetzung durch einen qualifizierten Fachübersetzer mit der Zielsprache als Muttersprache und die anschließende sprachliche und fachliche Korrektur (Revision) durch einen zweiten Fachübersetzer, den Redigierenden. Beide Schritte sind in unserem Preis grundsätzlich inbegriffen.
Selbstverständlich. Ihre Dokumente werden bei uns grundsätzlich streng vertraulich behandelt. Auch unsere Übersetzer unterliegen einer Geheimhaltungsvereinbarung. Auf Wunsch erhalten Sie von uns eine individualisierte Vereinbarung in Papierform.
Die Abkürzung „CAT“ steht für „Computer-Aided Translation“ oder auch „Computer-Assisted Translation“. Es handelt sich dabei um Tools, die den Übersetzungsprozess hilfreich unterstützen und terminologische Konsistenz gewährleisten. Beispiele hierfür sind MemoQ und SDL Trados.
Sehr gern. Wir übernehmen für Sie die komplette grafische Nachbearbeitung Ihrer fremdsprachigen Texte. Wählen Sie aus einer Reihe von DTP-Leistungen die für Sie passende aus. Den Aufwand berechnen wir auf Stundenbasis. Sie erhalten druckreife Übersetzungen in Ihrem Wunschformat, das Ihrem Ausgangstext nicht nur inhaltlich, sondern auch grafisch genau entspricht. Und das ganz ohne den zeit- und kostenintensiven Umweg über einen Grafiker.